Insurance Experts AG

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Insurance Experts AG

Für Geschäftskunden

Oft ist es schwierig, den Überblick über sämtliche Versicherungen respektive deren gesetzliche Einbettung zu behalten. Durch unsere langjährige Erfahrung können wir Ihr Unternehmen kostengünstig und vollumfänglich versichern.  Sie sind bereits versichert? Gerne überprüfen wir Ihre Leistungen und bieten Ihnen ggf. eine individuelle, bedarfsgerechte Alternative. 

Allenfalls interessiert Sie unser Brokermandat. Durch das Mandat geben Sie uns Ihr Einverständnis, für Sie die besten Lösungen suchen zu dürfen. 

Anbei finden Sie unsere Standardleistungen für Geschäftskunden. 

Betriebsrechtsschutz

Schnell kann es zu Streitigkeiten mit Geschäftspartnern, Kunden, Wettbewerbern oder Mietern führen. Die Kosten für die Anwälte und Gerichtsverfahren sind sehr hoch und nicht kalkulierbar. Mit einer Betriebsrechtsschutzversicherung schützen sich Unternehmen und Selbstständig Erwerbende in unterschiedlichen Rechtsbereichen und juristischen Auseinandersetzungen, die Rechtsberatung bis hin zur Prozessentschädigung können abgesichert werden.

Im Bundesgesetz ist vorgeschrieben, dass alle Arbeitgeber ihre Angestellten gegen Unfall versichern müssen.

Was ist obligatorisch versichert?

  • Kosten für medizinische Behandlungen
  • Spitalaufenthalte
  • Medikamente
  • Therapien Taggeld für den Lohnausfall
  • Hinterlassenen und Witwenrenten
  • Invalidenrenten

Wissenswertes: Die obligatorische Unfallversicherung deckt maximal 80% des versicherten Lohnes ab. Das UVG Maximum beträgt CHF 148’200.-Alle Angestellten sind automatisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Gegen Nichtberufsunfälle sind jedoch nur Personen versichert, welche mindestens 8 Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber tätig sind. Für mehr Information siehe Fedlex.

Welche Zusätze sind möglich?

  • Kostenübernahme für Privatabteilung im Spital
  • Weitere finanzielle Entschädigungen bei Tod oder Invalidität
  • Überschusslohn, höhere Taggelder oder zusätzliche Renten als Ergänzung zum obligatorischen Teil
  • Deckung für grobfahrlässig entstandene Unfälle oder Wagnisse

Krankheit ist der häufigste Grund für Absenzen in einem Unternehmen. Da jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, der Lohnfortzahlungspflicht gem. OR nachzukommen, macht es Sinn sich, dagegen abzusichern. Mit der Krankentaggeldversicherung kann der finanzielle Schaden abgesichert werden. Nach der vereinbarten Wartefrist erhält der Arbeitgeber die versicherte Krankentaggeldleistungen, um den Lohn während (in der Regel maximum 730 Tagen) weiterhin bezahlen zu können. Die flexiblen Taggeldleistungen (80, 90 oder 100%) sowie die individuellen Wartefristen, können anhand eines seriösen Absenzenmanagements klar eruiert und für den optimalen Versicherungsschutz definiert werden.

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ist Eckpfeiler der 2. Säule im schweizerischen 3 Säulensystem. Es beinhaltet die Absicherung für Versicherte und Angehörige. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall soll es die Fortführung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise möglich machen. Die ersten zwe Säulen sollten ein Renteneinkommen von rund 60% des letzten Lohnes abdecken.

Wer ist obligatorisch versichert?

  • Alle AHV-pflichtigen Personen
  • Mindestens 17 Jahre und noch nicht im gesetzlichen Rentenalter
  • Jahreslohn ab CHF 21’510.-

Wer ist nicht obligatorisch versichert?

  • Selbstständigerwerbende (freiwillig versicherbar)
  • Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag (höchstens 3 Monate)
  • Personen welche mindestens 70% erwerbsunfähig sind

Unter welchen Voraussetzungen kann man Pensionskassengelder vorbeziehen?

  • Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum
  • Selbständigkeit
  • Auswandern
  • Frühpension

Siehe dazu auch Fedlex.

Mit der Geschäftsinventarversicherung versichern sie das Inventar, welches Ihre Unternehmung zum Arbeiten braucht. Es wird üblicherweise gegen die Gefahren, Feuer und Elementarereignisse, Wasser, Diebstahl oder Glasbruch abgesichert. In einem Schadenfall ist jeweils der Neuwert resp. Marktwert ihres Inventars versichert.

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt neben Personen- und Sachschäden auch Vermögensschäden, d.h. finanzielle Forderungen von Drittpersonen, welche z.B. durch eine Fehlberechnung oder Fehlberatung entstehen können. Die Deckung ist für ausgewiesene Berufsgruppen vorgesehen. Für verschiedene Berufsgattungen ist diese Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Dies kann jedoch je nach Kanton und dessen gesetzlichen Bestimmungen variieren.

Auch in der Betriebshaftpflichtversicherung sind Personen- und Sachschäden versichert. Sie bezahlt nicht nur die Ansprüche von Drittpersonen, sondern wehrt unberechtigte Forderungen gegenüber ihrem Unternehmen ab. Mit der Betriebshaftpflichtversicherung können sie den Gefahren in ihren Räumlichkeiten und durch mangelhafte Arbeitsausführung problemlos aus dem Weg gehen.

Als Unternehmer kennen sie möglicherweise viele Gefahren, welche ihr Unternehmen treffen und zu einem Betriebsunterbruch führen können. Mit einer Betriebsunterbruchsversicherung können sie die folgenden Einnahmeausfälle optimal abdecken.

  • Umsatzeinbussen
  • Allfällige Konventionalstrafen
  • Forderungen von Lieferanten
  • Besondere Auslagen, um den Betrieb weiter führen zu können.

Die Gebäudeversicherung für die Gefahren Feuer und Elementarereignisse ist in 19 Kantonen obligatorisch und es gibt eine öffentlich-rechtliche Gebäudeversicherung.

Keine kantonalen Gebäudeversicherungen gibt es in GE, UR, SZ, TI, AI, VS OW, eine gesetzliche Pflicht für eine Gebäudeversicherung bei einem Privatversicherer besteht in den Kantonen SZ, UR, AI und OW trotzdem. Lediglich in den Kantonen GE, TI und VS ist die Gebäudeversicherung freiwillig

Die weiteren Gefahren wie Wasser, Diebstahl und Glasbruch können stets freiwillig versichert werden.

Die Risiken durch die Digitalisierung werden immer grösser. Ob Datenmissbrauch, Datenverlust, Infizierung durch Schadsoftware oder Cyber-Mobbing – die Cyber-Versicherung bietet ihnen einen optimalen Schutz vor den Gefahren und Risiken des Internets und den elektronischen Medien.

Die Fahrzeugversicherungen für ihre Firma kann je nach Bedarf individuell gestaltet werden. Sofern der Fuhrpark ihres Unternehmens mehrere Fahrzeuge umfasst, besteht ebenfalls die Möglichkeit einer Flottenversicherung. Die Flotte wird im Paket gem. ihren Bedürfnissen versichert. Es können verschieden Fahrzeugkategorien mit verschiedenen Deckungen gewählt werden. Zudem ist das Handling vereinfacht und spart für sie in der Verwaltung wertvolle Zeit.

Die D&O auch Organ- oder Managerhaftpflicht ist eine Vermögensversicherung, welche ein Unternehmen für ihre Organe und leitende Angestellte abschliesst. Sie bietet Versicherungsschutz die wegen Pflichtverletzungen gegen die leitenden Angestellten erhoben werden.

Mit der technischen Versicherung decken sie die Schäden an ihren Maschinen und Betriebsanlagen. Sie umfasst unter anderem die Risiken wie Sabotage, Bedienungsfehler und Unachtsamkeit.

Der Ausfall von Maschinen kann ein Unternehmen stark beeinträchtigen und sehr teuer werden. Die Maschinenversicherung, kann die finanziellen Konsequenzen abdecken. Es können zum einen die äusseren Einwirkungen wie z.B. Zusammenstoss, Umstürzen, Wind oder Sturm und zum anderen auch die inneren Ursachen wie z.B. Bedienungsfehler, Konstruktionsfehler oder Kurzschlüsse versichert werden.

Wer Räume oder Immobilien zu gewerblichen Zwecken anmietet und in deren Mietvertrag die Zahlung einer Kaution vereinbart ist, hat die Möglichkeit dies über eine Mietkautionsversicherung abzudecken. Anstelle von der hohen Kaution, bezahlen Sie jährlich eine kleine Prämie.